Für einen Verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Preis nach Stundensatz berechnet. Die Angaben zum Haus sind vom Eigentuemer zu liefern.
Die Kosten fuer einen Energieausweis sind von der Steuer absetzbar. Fuer Gebaeude mit einem Baujahr vor 2010 siehe Energiesparberatung.
Liste der benoetigten Unterlagen
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Die Auswirkungen sind:
- Hoehere erzielbare Miete als Vergleichsobjekte
- Nachweis fuer Niedrige Betriebskosten
- Marketingvorteil gegenueber anderen Vermietern
- Mieterbindung, geringerer Leerstand
Nichtwohngebaeude (Verwaltungs-, Handels-, Gewerbe- und Industriegebaeude, Kirchen) werden nach der DIN 18599 berechnet. Der Energieausweis muss zum 1.7.2009 vorliegen.
Hier sind neben der Bautechnik zu beruecksichtigen, die Jahresheizwaerme- und den Jahreskuehlbedarf, die Nutzenergie und die Luftaufbereitung, die Beleuchtung, die Heizung, die Kuehlung, die raumlufttechnischen Anlagen, das Trinkwarmwasser und die multifunktionalen Erzeugerprozesse.
Eine pauschale Preisliste wie bei Wohngebaeuden ist in diesem Fall nicht moeglich. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvoranschlag.
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